Fördern
Wir schaffen Räume für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen. Wir glauben an die Kraft wirksamer Bündnisse, weil wir davon überzeugt sind, dass Veränderungen nur gemeinsam gelingen können.
Werden Sie Teil unserer Gemeinschaftsaktion!
Was Sie als Unternehmen tun können.
Kooperationen mit Unternehmen gehören seit der Gründung zur Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Im Verlauf der letzten Jahre haben wir mit weltweit agierenden Unternehmen ebenso wie mit traditionsreichen deutschen Firmen, Finanz- und Medienhäusern sowie Unternehmensberatungen zusammengearbeitet. In der Kooperation zwischen Unternehmen und Stiftung gibt es eine Vielzahl gemeinsamer Interessen und Anknüpfungspunkte: in der speziellen Förderung von Mädchen, beim Ausbau der digitalen Bildung oder bei der Verbesserung von Übergängen in Ausbildung und Beruf.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
© DKJS/Stefanie Loos
Frank Hinte
Geschäftsführer
DKJS Geschäftsstelle
Tempelhofer Ufer 11
10963 Berlin
+49 (0)30 25 76 76 0
frank.hinte@dkjs.de
-
- Mit unseren 11 Standorten sind wir bundesweit tätig – auch in Ihrer Nähe.
- Wir haben die ganze Bildungskette im Blick – von der frühen Bildung bis zum Übergang in Ausbildung und Beruf, schulisch und außerschulisch.
- Wir arbeiten wirkungs- und transferorientiert.
- Ihre Ressourcen sind bei uns in guten Händen, denn die DKJS wird regelmäßig von Rechnungshöfen und Wirtschaftsprüfern geprüft.
-
- Ihre freie oder zweckgebundene Spende,
- eine anlassbezogene Spende z.B. aufgrund eines Jubiläums,
- Mitarbeitendenspenden,
- Cause-Related-Marketing-Aktionen,
- regionale oder thematische Partnerschaften.
-
Deutschen Kinder- und Jugendstiftung
Hypo Vereinsbank
BLZ: 100 208 90
Konto: 15 569 999
IBAN: DE17100208900015569999
BIC: HYVEDEMM488 -
Spenden an die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung sind steuerlich absetzbar. Spendenbescheinigungen stellen wir Ihnen bei Angabe der erforderlichen Adressdaten gern zeitnah aus. Unterstützen Sie uns regelmäßig, erhalten Sie jährlich eine Bescheinigung über die Gesamtspendensumme.
-
Mindestens 85 % unserer Mittel fließen direkt in die Entwicklung und Umsetzung der Programme.
Was Sie als Stiftung tun können.
Wir kennen die Kraft und die Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Akteure und sind überzeugt von der Notwendigkeit starker Bündnisse. Die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit müssen zu einer Erweiterung des eigenen Rollenverständnisses und zu fundierten Diskussion über systematische Kooperationen zwischen Staat und Stiftungen führen. In unseren Gemeinschaftsaktionen leisten Stiftungen Pionierarbeit, treiben an, machen möglich, moderieren, bieten geschützte Räume und schaffen Vertrauen in Veränderungsprozesse.
-
- Die Satzungszwecke der DKJS lassen ein breites Spektrum der Zusammenarbeit zu, denn Bildungsgerechtigkeit und Beteiligung können in unterschiedlichen Feldern gefördert werden. Wir engagieren uns in folgenden Feldern: Bildung und Erziehung, berufliche Bildung, Jugendhilfe, Entwicklungshilfe, Völkerverständigung und Behindertenhilfe.
- Seit über 30 Jahren bauen wir als zivilgesellschaftliche Akteurin Brücken zwischen Staat und Stiftungen.
- Mit unseren 11 Standorten sind wir Partnerin für lokale, regionale und bundesweite Aktivitäten und sind gut vernetzt mit Entscheider:innen und Akteur:innen auf allen Ebenen. Damit öffnen wir Wege für Transfer.
- Wir arbeiten wirkungsorientiert, dialogisch und transparent.
-
- Ihre freie oder zweckgebundene Spende,
- Ihre projektbezogene Zuwendung,
- jede Form der Unterstützung, die unsere lokale, regionale und bundesweite Tätigkeit sowie unsere thematische Arbeit für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Beteiligung stärkt.
Was Sie als Privatperson tun können.
Jedes Jahr profitieren tausende Kinder und Jugendliche von unserer Arbeit. Helfen Sie uns, dass es noch mehr werden: Mit einer Spende ermöglichen Sie allen jungen Menschen bestmögliche Chancen auf Bildung, Beteiligung und Entfaltung – unabhängig von Herkunft, Fähigkeiten und wirtschaftlicher Situation. Auch kleine Beträge sind wichtig. Denn jeder Euro für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen ist gut investiertes Geld.
- Online spenden
Unser Spendenportal macht Ihnen die Überweisung besonders leicht
Sollten Sie daran interessiert sein, mit einer größeren Spende unsere Arbeit zu unterstützen, sprechen Sie gern unsere Geschäftsführung, unsere Standortleitungen oder Expert:innen an. Gemeinsam finden wir für Sie die passende Form.
- Testamentspende
Viele Menschen möchten schon zu Lebzeiten regeln, dass Teile ihres Nachlasses langfristig und nachhaltig zum Nutzen von Kindern und Jugendlichen wirken. Sie können unsere Arbeit mit einer sogenannten Testamentsspende unterstützen. Gemeinsam mit Ihnen, Ihrer Bank oder Steuerberatung finden wir den passenden Weg.
© DKJS/ Joerg Farys
Was Sie als Richter:in tun können.
Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern setzen Richter:innen und Staatsanwält:innen ein wichtiges Zeichen und verhelfen Kindern und Jugendlichen zu mehr Bildung und Beteiligung.
Mit einem dafür eingerichteten Konto stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
-
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) folgt der freiwilligen Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und ist als gemeinnützig anerkannt. Sie ist bundesweit aktiv und bei den zuständigen Oberlandesgerichten im Verzeichnis als Empfänger von Geldauflagen eingetragen.
- Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung garantiert eine zeitnahe Geldauflagenverwaltung, die den Vorschriften des Datenschutzes entspricht.
- Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung verwendet die Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
- Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung teilt Satzungsänderungen, welche die steuerlichen Vergünstigungen betreffen, unverzüglich mit.
- Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung informiert die zuweisende Behörde umgehend über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen.
- Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung unterrichtet zu Jahresbeginn die zuweisenden Behörden über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem jeweils abgelaufenen Kalenderjahr.
-
Wir möchten Sie bitten, ausschließlich die folgende Bankverbindung für Geldauflagen zu verwenden. Bitte geben Sie im Verwendungszweck immer das Aktenzeichen, das zuständige Gericht oder die Staatsanwaltschaft an. Nur dann können wir gewährleisten, die zuständige Behörde über den Zahlungseingang zu informieren. Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt.
HypoVereinsbank Berlin
IBAN: DE21 1002 0890 0015 5700 24
BIC: HYVEDEMM488Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Sabine Käferstein zur Verfügung: geldauflagen@dkjs.de