07.06.2017 · Aktuelles

Übergänge für junge Geflüchtete nahtlos gestalten

© Willkommen bei Freunden/Marius Brüggen

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland durch das Jugendamt aufgenommen, betreut und begleitet. Sie bekommen unter anderem einen Vormund zugeteilt, werden in betreuten Unterkünften oder Pflegefamilien untergebracht und bekommen Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung. Mit dem Übergang in die Volljährigkeit enden diese Angebote der Kinder- und Jugendhilfe häufig abrupt. Die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Integration junger Geflüchteter kann dadurch gefährdet werden. Hinzu kommt, dass mit Erreichen der Volljährigkeit die Bleibeperspektive für geflüchtete Jugendliche unsicher wird.

Im Themendossier „Übergänge in die Volljährigkeit“ des Bundesprogramms Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge sind neben rechtlichen Grundlagen auch zwei Praxisbeispiele aus Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland zu finden.

Das Bundesprogramm Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Kommunen bei der Integration dieser jungen Menschen – damit sie ihr Grundrecht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe wahrnehmen können.