27.08.2019 · Aktuelles / Sachsen-Anhalt

Schweigepflicht und Datenschutz in der Schulsozialarbeit

© dkjs/Sandra Bach

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind in ihrem beruflichen Alltag häufig mit dieser Situation konfrontiert: Ein Jugendlicher vertraut ihnen persönliche Informationen an. In der Beratung mit Kolleginnen und Kollegen taucht nun das Thema auf. Was dürfen sie Preis geben?

Ob beim Einrichten der PCs am Arbeitsplatz, im Gespräch mit Sorgeberechtigten oder in der kollegialen Fallberatung – in fast allen Arbeitsbereichen kommen Fragen zum Datenschutz auf. Auch Trägervertretungen, Schulleitungen und Lehrkräfte müssen dafür sorgen, dass die Informationen von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.

In der zweiten Auflage der Broschüre „Schweigepflicht und Datenschutz in der Schulsozialarbeit“ wird praxisnah erläutert, inwiefern zwischen Schweigepflicht und Datenschutz zu unterscheiden ist, worauf bei einer Schweigepflichtentbindung zu achten ist und was sich seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit Daten von Kindern und Jugendlichen verändert hat. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen beinhaltet die Broschüre Fallbeispiele aus der Praxis, Ansprechpersonen in Sachsen-Anhalt und eine Einwilligungserklärung als Vorlage zum Kopieren.

Im Programm Schulerfolg sichern arbeiten seit 2008 in Sachsen-Anhalt Jugendhilfe, Schulen und Partnerinnen und Partner aus dem regionalen Umfeld gemeinsam daran, allen Kindern und Jugendlichen gleichen Zugang zu hochwertiger Grund- und Sekundarbildung zu ermöglichen. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler einzubeziehen und besonders diejenigen professionell aufzufangen, denen der vorzeitige Schulabbruch droht. Das Landesprogramm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und durch das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt gefördert und gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung als Trägerin der landesweiten Koordinierungsstelle umgesetzt.