19.05.2022 · Aktuelles / Sachsen

Fibel für Vertrauenslehrer:innen

© dkjs

Repräsentative Schüler:innenmitwirkung ist kein Selbstläufer, sondern hängt in hohem Maße vom Demokratie- und Beteiligungsverständnis der Schule ab sowie von engagierten Lehrkräften, die die Schülervertreter:innen bei ihren Tätigkeiten unterstützen. Jeder Schülerrat in Sachsen hat die Möglichkeit für die Dauer eines Schuljahres eine:n Vertrauenslehrer:in zu wählen (§51 Abs. 4 SächsSchulG). Trotz der gesetzlichen Verankerung bietet die Rollenbeschreibung und das Tätigkeitsfeld der Vertrauenslehrkräfte viel Spielraum für die Begleitarbeit des Schülerrates und bringt in der Umsetzung einige Unsicherheiten bei den Fachkräften mit sich.

Handlungssicherheit und Orientierung in der Schulpraxis

Mit der „Fibel für Vertrauenslehrer:innen“ erhalten Lehrkräfte einen Leitfaden für die Begleitarbeit ihres Schülerrates sowie Orientierung und Handlungssicherheit in Bezug auf ihre Aufgaben und die rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit. Unter den Schlagwörtern „Unterstützen – Begleiten – und Vermitteln“ finden sie zahlreiche Tipps und Beispiele aus der sächsischen Schulpraxis, denn das Heft wurde in enger Zusammenarbeit mit engagierten Vertrauenslehrer:innen geschrieben.

Fortbildungen und Begleitmaterial zur Schüler:innenmitwirkung

Neben der Fibel erhalten Fachkräfte und Schülervertreter:innen unter www.schuelermitwirkung.de zahlreiches Begleitmaterial für ihre Tätigkeiten rund um die Mitwirkung von Schüler:innen. Zudem können Fortbildungen für Schülerräte und Vertrauenslehrer:innen bestellt werden.

Mitwirkung mit Wirkung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Sachsen zielt auf die Stärkung einer demokratischen Schulkultur durch verschiedene Maßnahmen der Beteiligung an der Schulentwicklung ab. Mitwirkung mit Wirkung wird in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und dem Landesamt für Schule und Bildung umgesetzt.