01.06.2015 · Aktuelles

DKJS unterzeichnet Charta der Vielfalt

© Charta der Vielfalt

Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichten sich Unternehmen und Organisationen, ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens zu schaffen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen zu respektieren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat bereits 2006 die Schirmherrschaft übernommen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz unterstützt die Initiative.

Bis heute haben 2.000 Organisationen mit insgesamt 7,4 Millionen Beschäftigten die Charta der Vielfalt unterzeichnet.

Die Deutschen Kinder- und Jugendstiftung sieht sich als bundesweite Akteurin im Bildungsbereich den Zielen der Charta besonders verpflichtet. In vielen ihrer Programme spielt das Thema Vielfalt  und Diversität bereits eine wichtige Rolle. „Eine wertschätzende Anerkennungskultur und der Blick auf die Stärken jedes Einzelnen sind uns sehr wichtig – auch beim Arbeiten miteinander“, so Geschäftsführerin Dr. Heike Kahl. „Laut unseren strategischen Zielen wollen wir 2020 in einem Team arbeiten, das divers ist und unterschiedliche Erfahrungen und Hintergründe einbringt. Dafür werden wir unsere Organisationskultur und Personalprozesse gemeinsam mit den Mitarbeitenden weiterentwickeln.“

Über die Fortschritte wird die DKJS u.a. auf ihrer Webseite unter dem Stichwort Transparenz berichten.

Verpflichtungen als Unterzeichnerin der „Charta der Vielfalt“

Im Rahmen der Charta wird die Stiftung:

  1. eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.
  2. Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.
  3. die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertzuschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einzusetzen.
  4. die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.
  5. über die Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.
  6. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.