05.04.2021 · Aktuelles

Digitale Endgeräte für Schüler:innen

© DKJS/ F. Bungert

Rückwirkend zum 1. Januar 2021 sind die Jobcenter angewiesen, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Die nach wie vor angespannte Unterrichtssituation an den Schulen aufgrund der Corona-Pandemie zeigt, wie relevant es für Schulen ist, hier methodisch und technisch gut aufgestellt zu sein. Nicht nur in Krisenzeiten sind zeitgemäße Ansätze ein geeignetes Mittel, um allen Kindern und Jugendlichen bestmögliche Bildungschancen zu bieten. Schüler:innen, deren Familien auf die Grundsicherung angewiesen sind, dürfen in der Corona-Pandemie nicht weiter abgehängt werden.

Ergänzend zur Aufstockung des DigitalPakts Schule um das „Sonderbudget Leihgeräte“ hat nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Weisung für die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten eine pragmatische Lösung geschaffen, um den Schüler:innen den Zugang zu digitalen Unterrichtsangeboten schnell und einfach zu ermöglichen. Dem waren einige Gerichtsurteile, unter anderem in Thüringen, vorangegangen.