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Das Zukunftspaket: Antragsphase für Jugend- und Trägerprojekte startet am 1. Februar

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Beratung und Begleitung junger Menschen in allen Projektphasen

Das Zukunftspaket bietet jungen Menschen bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit, ihre eigenen Projektideen umzusetzen. Dabei führen sie ihr Projekt von der Planung bis zum Abschluss selbst durch. Mit ihren Projekten verändern die Jugendgruppen etwas für sich und andere junge Menschen und geben ihnen die Chance selbst mitzumachen. Das Team der Jugendberatung unterstützt sie dabei. Es ist über ein Kontaktformular oder die kostenlose Hotline 0800 6647766 montags bis freitags von 15 bis 17 Uhr erreichbar.

Anträge für Projekte junger Menschen vom 1. Februar bis 15. September 2023 einreichen

Ab dem 1. Februar können Kinder und Jugendliche gemeinsam mit einem antragsberechtigten Träger einen Förderantrag stellen. Die Antragstellung ist für Jugendprojekte bis zum 15. September 2023 durchgängig möglich.

Erste Antragsphase für Träger ab 1. Februar

Das Zukunftspaket richtet sich auch an Träger, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Projekte in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit auf die Beine stellen wollen. Sie erhalten Beratungen, Qualifizierungen und eine Förderung, um den Heranwachsenden die Unterstützung zu geben, die sie für ihre Projekte benötigen. Ab dem 1. Februar 2023 können Träger Fördermittel aus dem Zukunftspaket beantragen.

Anträge für Trägerprojekte können in drei Zeiträumen eingereicht werden:

  • vom 1. bis zum 22. Februar 2023,
  • vom 20. März bis zum 3. April 2023 und
  • vom 8. bis zum 26. Mai 2023.

Eine Förderentscheidung für Trägerprojekte fällt spätestens 4 Wochen nach Ende des jeweiligen Antragszeitraums. Anträge, die außerhalb der Zeiträume eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Projekte müssen spätestens zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Individuelle Beratungstermine für Träger

In Videosprechstunden können sich jeweils bis zu 20 Träger rund um die Förderbedingungen und die Antragstellung im Zukunftspaket informieren. Falls sich Träger zum Konzept eines geplanten Projektes, zum Finanzplan oder zu den Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen individuell beraten lassen wollen, können sie sich für einen halbstündigen Beratungstermin anmelden.

Antragstellung für Kommunen nur noch bis 31. Januar 2023 

Auch Kommunen, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote planen und umsetzen möchten, sind antragsberechtigt. Die Antragsphase für Kommunen endet am 31. Januar 2023.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).