10.03.2017 · Aktuelles

Berufseinstieg für junge Geflüchtete

Ein Mädchen und ein älterer Mann schauen gemeinsam auf ein Zeichenbrett.

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Claudius Voigt berät im Rahmen des „Projekts Q - Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ Akteure in der Flüchtlingshilfe zu den Bereichen Aufenthalts- und Asylrecht sowie Migrationssozialrecht. Die Initiative der „Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.“ hat speziell in Nordrhein-Westfalen den Auftrag, die landesgeförderten Flüchtlingsberatungsstellen fortzubilden. Im Gespräch mit „Willkommen bei Freunden“ gibt Herr Voigt Einblick in die Möglichkeiten für junge Geflüchtete eine Ausbildung oder ein Praktikum aufzunehmen.


Welchen Stellenwert hat aus Ihrer Sicht die Aufnahme einer Ausbildung oder einer Beschäftigung in Deutschland für junge Geflüchtete?

Claudius Voigt: Der Stellenwert ist aus meiner Sicht erst einmal der Gleiche wie für jeden anderen jungen Menschen auch. Ausbildung und Beschäftigung sind wichtig, um die eigene Persönlichkeit zu entwickeln und um eine Perspektive für seinen beruflichen Werdegang zu entwickeln. Bei jungen Geflüchteten kommen natürlich noch andere Aspekte dazu. Es ist ganz besonders wichtig, um Fuß fassen zu können in der neuen Heimat und zum Teil auch sicherlich für die Verarbeitung traumatischer Erlebnisse. In manchen Fällen kann es auch ausländerrechtlich ein wichtiger Punkt sein, weil darüber die Schaffung einer hohen Bleibeperspektive möglich wird.

Können Sie bitte auf diese positiven Auswirkungen für das Bleiberecht junger Geflüchteter näher eingehen.

Voigt: Ich habe speziell an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gedacht. Die haben zunächst immer eine Duldung, da sie alleine nicht abgeschoben werden können. Wenn sie jedoch volljährig werden, verändert sich die Aufenthaltsperspektive schlagartig. Wir haben verschiedene Ansätze, um den Status in solchen Situationen zu regulieren. Es gibt zum Beispiel besonders für junge Menschen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis. Diese ist an gute Integrationsleistungen gekoppelt. Die Aufnahme einer Ausbildung spielt dabei eine ganz große Rolle. Außerdem können geflüchtete Jugendlichen für die Zeit ihrer Berufsausbildung eine Duldung bekommen. Das ist die sogenannte Ausbildungsduldung. Und auch bei anderen Aufenthaltsrechtenspielt diese Frage von Arbeitsmarktintegration und von Ausbildung eine sehr große Rolle.

Was benötigen junge Geflüchtete, um eine Ausbildung beginnen zu können?

Voigt: Sie brauchen dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Die kann man bekommen, wenn man drei Monate in Deutschland lebt und nicht mehr in einer Landesaufnahmeeinrichtung wohnt. Die Bundesagentur für Arbeit muss dafür nicht zustimmen. Es wird auch keine Vorrangprüfung und keine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durchgeführt. Für Leute, die eine Duldung besitzen, ist es im Prinzip genauso. Das heißt, auch da braucht man eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde, aber die ist relativ leicht zu kriegen, weil die Arbeitsagentur eben diese Prüfungen dafür nicht durchführt. Wenn jemand als Flüchtling anerkannt wird, dann ist die rechtliche Situation sowieso eindeutig. Dann kann man jede Erwerbstätigkeit aufnehmen und braucht dafür keine Arbeitserlaubnis - die hat man dann automatisch.

Sie haben die Wohnsituation als ein Kriterium angesprochen: Die Bundesregierung hat die maximale Aufenthaltsdauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung von drei auf sechs Monate verlängert. Wie problematisch ist das im Hinblick auf die Aufnahme einer Berufsausbildung?

Voigt: Diese Entscheidung ist natürlich ein Instrument, das letztlich Arbeitsmarktintegration und auch Beschäftigungs- und Ausbildungsaufnahme verhindert. Wir haben in Deutschland eine ganze Reihe von Geflüchteten, die jetzt eigentlich arbeiten können. Manche haben bereits einen Arbeitsplatz gefunden. Man muss jedoch leider sagen: Die dürfen nicht, weil sie keine Arbeitserlaubnis dafür kriegen können, solange sie in einer solchen Einrichtung leben. Das betrifft natürlich auch junge Menschen, die mit ihren Familien dort leben oder junge Volljährige, die ohne Eltern hier sind.

Gibt es andere Möglichkeiten, gerade für junge Geflüchtete?

Voigt: Was immer geht, ist eine Hospitation. Dafür braucht man keine Erlaubnis, weil Hospitation bedeutet, dass man nur zuguckt und nicht arbeitet. Eine ehrenamtliche oder gemeinnützige Tätigkeit geht zum Beispiel auch. Ein Praktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr geht grundsätzlich erst dann, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dafür benötigt man eine Arbeitserlaubnis. Der Gesetzgeber hat das 2016 etwas gelockert und zwar für die Gruppen, die eine sogenannte gute Bleibeperspektive haben. Das sind im Moment Menschen aus den fünf Herkunftsstaaten Syrien, Iran, Irak, Somalia und Eritrea. Diese Gruppe kann bereits Maßnahmen zur Orientierung und beruflichen Eingliederung quasi ab dem ersten Tag in Anspruch nehmen.

Wie ist es mit Geflüchteten aus sicheren Herkunftsstaaten?

Voigt: Auch wenn nicht mehr viele Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten einreisen, leben natürlich Menschen hier, die schon im vorletzten Jahr aus diesen sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gekommen sind. Ich finde es hochdramatisch, was da durch die Politik der Bundesregierung und der großen Koalition, zum Teil mit Zustimmung der Grünen im Bundesrat, passiert ist. In vielen Fällen darf keine Arbeitserlaubnis mehr erteilt werden.

Wo können junge Geflüchtete oder die verschiedenen Betreuungspersonen Informationen oder Unterstützung erhalten, wenn es darum geht, einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz zu bekommen?

Voigt: Die erste Behörde, die dafür zuständig ist, ist die Arbeitsagentur. Auch für Geflüchtete, deren Asylantrag noch nicht entschieden ist oder die ihn noch nicht stellen konnten. Für Menschen aus den fünf angesprochenen Ländern mit so genannter sicherer Bleibeperspektive ist die Arbeitsagentur sogar ab dem ersten Tag des Aufenthalts zuständig. Zum Beispiel auch in der Form, dass im Rahmen des Vermittlungsbudgets die Kosten für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses finanziert werden kann. Man sollte allen betroffenen Geflüchteten empfehlen, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Denn dadurch erhält man die Möglichkeit, Förderungen zu bekommen. Ansonsten haben die Wohlfahrtsverbände gute Informationsplattformen, wo man ganz viele rechtliche Hintergrundinformationen bekommt. Zudem ist auf Bundesebene natürlich die Internetseite von Pro Asyl eine sehr wichtige Instanz.

Was raten Sie Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern, die junge Geflüchtete einstellen möchten, aber noch Bedenken wegen den rechtlichen Hürden haben?

Voigt: Seit August 2016 gibt es einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die gesamte Zeit einer Berufsausbildung, die so genannte 3 plus 2-Regelung. Die Betriebe, genau wie die Geflüchteten, müssen sich informieren. Jedoch sind die Behörden zum einen überlastet und zum anderen fehlen bei solchen Spezialfragen schlicht die Kenntnisse. Bei der Arbeitsagentur muss man an die richtigen Leute geraten, die sich darauf spezialisiert haben. Die Arbeitgeber können sich zwar auch an die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer wenden. Dort gibt es viele Projekte für Geflüchtete. Aber richtig spezialisierte und fundierte Auskünfte sucht man manchmal vergebens. In diesem Zusammenhang fände ich es super, wenn die Bundesregierung Beratungsorganisationen für Arbeitgeber schaffen würde. Ansonsten rate ich, nicht von Anfang an die Schere im Kopf zu haben, dass das nicht geht oder es zu viele Hürden gibt. Ich finde es immer besser, wenn man sich auf den Standpunkt stellt: Das wird schon klappen.