Publikation

Künstliche Intelligenz in der Bildung

Mit dem DigitalPakt 2.0 adaptives Lernen stärken - Handlungsansätze und Empfehlungen

11.10.2024

Unser Bildungssystem befindet sich in einem rasanten Wandel. KI wird die Schulentwicklung massiv verändern. Deshalb sollte es im Digitalpakt 2.0 weniger um Hardware und technische Infrastruktur gehen, sondern um die Qualifizierung der Lehrkräfte und den Einsatz von KI-Anwendungen im Schulsystem.

Mit Blick auf den DigitalPakt 2.0 stellten Stefan Schönwetter, DKJS-Experte für digitale Bildung und Katja Zöllner, Programmleiterin von bildung.digital mehreren Abgeordneten und Mitarbeiter:innen des Bundestages ein Empfehlungspapier vor und informierten zu den Ergebnissen des Pilotversuchs KI im Klassenzimmer.

71 Schulen aus 15 Bundesländern erhielten im Rahmen unseres Programms bildung.digital mit schulKI einen DSGVO-konformen Zugang zu ChatGPT für Schüler:innen und Lehrkräfte. Darunter waren zu 41 Prozent Gymnasien, aber auch zwei Grundschulen, drei berufsbildende Schulen und verschiedene weiterführende Schulen. Zur Auswertung ihrer Erfahrungen konnte die DKJS das Leibnitz-Institut für Bildungsmedien gewinnen. Ergänzend wurden 35 Interviews mit Teilnehmenden geführt. Damit ist der Pilotversuch aktuell die bislang umfassendste Auswertung praktischer schulischer Anwendung von KI.

Die Erkenntnisse sind in das Papier geflossen, dass unsere Expert:innen am 24.9.24 in Berlin vorgestellt haben.

Handlungsansätze und Empfehlungen

 

  1. Digitalisierung des formalen Bildungswesens ist eine enorme Kraftanstrengung, die staatliche Strukturen vor große Herausforderungen stellt. Ein partnerschaftlicher Collectiv Impact Ansatz mit zivilgesellschaftlichen Akteuren kann dafür sorgen, dass Staat und Zivilgesellschaft auf gemeinsame Visionen, Ziele und Meilensteine einzahlen.
  2. Ein Fonds für innovative Pilotvorhaben für zivilgesellschaftliche Akteure kann Praxiswissen schnell heben und dem System zugänglich machen. Mitunter sehr viel schneller als es staatliche Strukturen können
  3. Schulaufsichten, Schulleitungen und Lehrkräfte sowie die Schulträger sind durch rechtliche Fragen rund um den Einsatz digitaler Techniken teilweise stark gehemmt. Eine „Servicestelle Datenschutz in der Bildung“ kann die beteiligten Akteure unterstützen Digitalisierung nicht auf Grund von Datenschutz zu vernachlässigen.