Generative KI in der schulischen Leistungsbewertung: Erstmals rechtliche Orientierung für Bildungsakteur:innen
29.05.2025
Berlin
- Anwendungen generativer künstlicher Intelligenz halten zunehmend Einzug in deutschen Schulen. Ihr Einsatz ist rechtlich jedoch kaum ausdifferenziert.
- Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) veröffentlicht in Kooperation mit der Kanzlei Spirit Legal ein Papier, das Bildungsakteur:innen erstmals eine juristische Einordnung im Bereich schulischer Leistungsbewertung mit KI
- KI-Systeme können die Arbeit qualifizierter Lehrer:innen bei der Benotung nicht ersetzen – in den Bundesländern fehlt es an den rechtlichen Rahmen, die einen KI-Einsatz zur Leistungsbewertung ermöglichen.
Berlin, 28.05.2025 ChatGPT, Llama, Claude und Co.: Bei KI-Systemen existieren bereits spezialisierte Angebote, die gezielt auf den Bildungssektor zugeschnitten sind. Viele Lehrkräfte fühlen sich angesichts fehlender rechtlicher Grundlagen und ihres Unwissens zum Thema verunsichert. Das neue Fachpapier gibt Lehrkräften, Schulaufsichten und Entscheider:innen im Bildungswesen erstmals eine rechtliche Orientierung im Bereich generative künstliche Intelligenz bei der schulischen Leistungsbewertung. Der Einsatz von KI-Anwendungen muss so gestaltet werden, dass Schüler:innen und ihre Rechte geachtet werden.
„Jedem Kind ein Hier, ein Jetzt und eine Zukunft – das ist unsere Vision. Wir glauben daran, dass die Gesellschaft das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen muss. Dazu müssen wir notwendige rechtliche Debatten anstoßen. Das Papier zum Einsatz von KI-Anwendungen für die schulische Leistungsbewertung ist zentral, damit die verschiedenen Bildungsakteur:innen neu auf diese Technologie blicken und ihre Aufgaben bestmöglich gestalten und ausüben können.“
Stefan Schönwetter, Leitung Digitale Bildung, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
„Schulen dürfen in diesem komplexen Transformationsprozess nicht allein gelassen werden. Schulaufsichten sind die zentralen Partner:innen, um Qualität bei der Nutzung von KI abzusichern und Kinderrechte zu schützen.“
Anna-Margarete Davis, Leitung Schulentwicklung, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Gefahr einer „Schatten-KI“ an deutschen Schulen
Die Anforderungen des Datenschutzrechts und der KI-Verordnung können meist nicht erfüllt werden. Deshalb ist der Einsatz von KI-Systemen zur Bewertung schulischer Leistungen in der Regel rechtswidrig. Schulen sind in der Pflicht, ihre Lehrkräfte über die rechtlichen Risiken aufzuklären. Ohne Sensibilisierung droht die Entstehung einer „Schatten-KI“ – nicht dokumentierter Systeme – an deutschen Schulen. Darüber hinaus basieren KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen und stellen deshalb keine echte Leistungsmessung oder Korrektur dar.
Empfehlungen und Take-aways
Die Autor:innen des Papiers kommen zu dem Schluss: KI-Systeme dürfen die Arbeit qualifizierter Lehrer:innen nicht ersetzen – sie können jedoch zu ihrer Entlastung beitragen und bessere Lernprozesse ermöglichen. Dieses Anwendungsspektrum stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Integration digitaler Dienste im Bildungswesen dar.
Die DKJS formuliert dazu fünf Take-aways. Dazu gehört die Forderung klarer Richtlinien der Arbeitgeber:innen und Schulungen der Lehrkräfte zur Bekämpfung von „Schatten-KI“ sowie eine entsprechende Anpassung der Landesgesetze. Der KI-Einsatz darf außerdem nicht die mangelnde Ausstattung von Schulen an Personal und Sachmitteln ausgleichen.
Das Memorandum „Einsatz von Anwendungen ‚Künstlicher Intelligenz’ für die Leistungsbewertung an Schulen“ können Sie hier herunterladen:
https://www.dkjs.de/wp-content/uploads/2025/05/memorandum_ki_leistungsbewertung.pdf
Über die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) setzt sich seit 30 Jahren dafür ein, dass junge Menschen in unserem Land gut aufwachsen können und eine demokratische Kultur des Miteinanders erleben und erlernen. Mit ihren Programmen und Projekten stößt die DKJS gemeinsam mit Partner:innen aus Bildung, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft Veränderungsprozesse an. www.dkjs.de
Über die Kanzlei Spirit Legal
Die Kanzlei Spirit Legal mit Standorten in Leipzig, Frankfurt/Main und Dresden berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Ihr fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. www.spiritlegal.com
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