Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt im August 2026 in Kraft. In Sachsen-Anhalt besteht bereits seit zwanzig Jahren ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder durch das Kinderförderungsgesetz. Vor diesem Hintergrund bietet das Modellprojekt die besondere Chance, auf einer bereits gesicherten Grundlage die Qualität der pädagogischen Angebote systematisch weiterzuentwickeln und auszubauen. Wie dies gelingen kann, zeigt die Zusammenarbeit von Schulen und Horten in Sachsen-Anhalt.

Aktuelles aus dem Programm

Im Modellprojekt „Kooperation Schule und Hort – Entwicklungsraum für ganztägige Bildungsangebote” werden 15 Grundschulen in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit kooperierenden Horten über einen Zeitraum von zwei Schuljahren begleitet. Die Standorte entwickeln ihre Zusammenarbeit systematisch weiter und arbeiten an konkreten Themen der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung. Zu Beginn analysieren Schulen und Horte gemeinsam ihre Ausgangssituation und formulieren Entwicklungsziele. Anschließend erproben sie neue Formen der Zusammenarbeit und setzen konkrete Entwicklungsvorhaben gemeinsam um.  

Die Standorte tauschen sich regelmäßig miteinander aus und lernen voneinander. Begleitet durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung reflektieren sie ihre Erfahrungen, passen ihre Ansätze bei Bedarf an und entwickeln gemeinsam Lösungen für eine gelingende Kooperation zwischen Schule und Hort. 

Darüber hinaus werden die zuständigen Fachaufsichten und Fachberatungen sowie Trägervertretungen von Schulen und Horten systematisch in die Entwicklungsprozesse eingebunden. Zudem erhalten sie Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer ressortübergreifenden Zusammenarbeit. 

Die Erkenntnisse aus den Modellstandorten werden im Projektverlauf aufbereitet und für weitere Grundschulen, Horte sowie Verantwortliche aus Kommune, Verwaltung und Fachpraxis zugänglich gemacht.

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15 x gute Kooperation

Es wurden 15 Tandems aus Grundschulen und Horten aus den Modellregionen Landkreis Stendal, Magdeburg, Halle (Saale) und Saalekreis ausgewählt, um eine effektive regionale Vernetzung, einen intensiven Fachaustausch und die Bündelung von Ressourcen zu ermöglichen. Initiiert haben das Modellprojekt das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt.

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Modellregion Magdeburg

Als Landeshauptstadt bündelt Magdeburg vielfältige Bildungserfahrungen und kurze Wege zwischen Institutionen, Verwaltung und Praxis. Unterschiedliche Quartiere prägen das Bild einer Stadt, in der ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung fest verankert, aber stets in Entwicklung bleibt. In der Modellregion wird sichtbar, wie Bildungsprozesse in einer großen Stadt sinnvoll miteinander verknüpft werden können.

Grundschule „Am Elbdamm” & Hort „Am Elbdamm“ | Grundschule Stadtfeld & Hort „Stadtfeldkids”

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Modellregion Stendal

In der Region Stendal und der umliegenden Altmark prägen weite Entfernungen, kleine Schulstandorte und stabile Gemeindestrukturen die Rahmenbedingungen für Angebote ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung. Zugleich zeigen lokale Netzwerke, dass gemeinschaftlich getragenes Lernen und Aufwachsen auch in ländlichen Räumen verbindlich, vernetzt und nahbar sein kann.

Grundschule „Haferbreite“ Stendal & Hort an der Grundschule „Haferbreite“ | Grundschule Grieben & Hort Grieben | Freie Grundschule auf dem Bauernhof Bindfelde & Kindergarten Bindfelde auf dem Bauernhof | Grundschulverbund Klietz-Sandau & Hort „Waldhörnchen“ Klietz

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Modellregion Halle (Saale)

Halle ist von einer großen sozialen und schulischen Vielfalt geprägt. Zwischen gründerzeitlichen Stadtteilen, Neubaugebieten und innerstädtischen Quartieren mit großen Grünflächen liegen unterschiedliche Bildungsbedingungen dicht beieinander. Diese hohe regionale Dichte von Akteuren und Angeboten schafft vielfältige Anknüpfungspunkte für die Kooperation und Austausch zwischen Schule und Hort sowie mit dem erweitertem Sozialraum.

Grundschule „Am Ludwigsfeld“ & Hort „Weingärten” sowie Hort Grundschule „Am Ludwigsfeld” | Grundschule „Auenschule” & Hort „Auenschule” | Grundschule „Diesterweg” & Hort „Kinderpark“ | Evangelische Grundschule & Hort der Evangelischen Grundschule

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Modellregion Saalekreis

Modellregion Saalekreis

Der Saalekreis vereint städtische und ländliche Räume. Kleine Gemeinden und wachsende Einzugsgebiete rund um Halle und Merseburg prägen ein lebendiges Umfeld. Unterschiedliche Lebenswelten treffen hier aufeinander und zeigen, wie ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Umland gestaltet werden kann.

Lessing-Grundschule Braunsbedra & Hort Lessing-Grundschule | Grundschule „Philipp Müller“ Querfurt & Hort „Quernekids” | Carl-Loewe-Grundschule Nauendorf & die Kindertagesstätten „Schlumpfhausen” Nauendorf, „Saalepiraten” Brachwitz, „Villa Naseweis” Domnitz, „Sonnenkäfer” Gimritz, „Knirpsenland” Lettewitz, „Sonnenschein” Löbejün | Grundschule Holleben & Kindertagesstätte „Sonnenblume“ Holleben | Grundschule „Am Weinberg“ Farnstädt & Hort „Farnstädter Kinderland“

Prozesse wirksam begleiten


Für das Gelingen des Modellprojektes bringt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung folgende Angebote ein:

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Prozessbegleitung bei der Gestaltung von Team- und Kooperationsprozessen sowie bei der Planung, Umsetzung und Reflexion von standortbezogenen Entwicklungsvorhaben

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Qualifizierung der Lehr- und Fachkräfte und Vernetzung der teilnehmenden Schulen und Horte zum fachlichen Austausch,

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Fachaustausch zwischen Fachaufsichten und Fachberatungen aus Grundschule und Hort,

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Aufbereitung der Erkenntnisse aus dem Projektverlauf und Kommunikation der Ableitungen für den weiteren Transfer.

Fachliche Grundlage für die Entwicklungsprozesse von Grundschulen und Horten  

 

Die fachliche Grundlage im Rahmen des Modellprojekts bilden vier Handlungsfelder. In diesen entwickeln und erproben die Modellstandorte auf Basis einer Ist-Stand-Analyse und gemeinsamer Zielsetzungen konkrete Praxisumsetzungen.

    • Wie können Grundschulen und Horte ihr Angebot so gestalten, dass sie allen Kindern entsprechend ihren Stärken, Bedürfnissen und Bedarfen gerecht werden? Wie stimmen sie sich zu den Angeboten ab und wie verzahnen sie diese?  
    • Wie tauschen sich die pädagogischen Lehr- und Fachkräfte zur individuellen Entwicklung der Kinder aus?  
    • Wie werden Kinder an den Bildungsübergängen begleitet und unterstützt? 
    • Wie gestalten Schule und Hort ihre Zusammenarbeit? Welche Schnittmengen und gemeinsamen Ziele existieren und wie werden diese bearbeitet? Welche Verantwortlichkeiten sind wie verteilt?  
    • Welche verbindlichen Kommunikations- und Kooperationsstrukturen können Grundschulen und Horte etablieren und leben? 
    • Welche Partnerinnen und Partnern aus dem Sozialraum braucht es zusätzlich, um eine kindgerechte Bildung, Betreuung und Erziehung weiterzuentwickeln?  
    • Wie können die Räumlichkeiten gestaltet werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern über den ganzen Tag hinweg gerecht zu werden? Wie unterstützen sie das Lernen, die kreative Entfaltung und das Wohlfühlen?  
    • Gibt es hinreichend Ruhezonen oder Rückzugsorte? Lädt die Gestaltung des Außengeländes zu aktiver Erholung und Bewegung ein?  
    • Wie ist die gemeinsame Nutzung von Ausstattung, Räumlichkeiten und Außengelände geregelt und welche Vereinbarungen gibt es hierfür?  
    • Wie kann der gesamte Tagesablauf der Kinder als ein ganzheitlicher, verlässlicher und kindgerecht strukturierter Bildungs, Lern und Lebensraum gestaltet werden? 
    • Wie greifen Unterricht, außerunterrichtliche Angebote und frei gestaltete Zeiten ineinander? Wie werden hierbei Bewegungs- und Entspannungsphasen sowie Mahlzeiten berücksichtigt?  
    • Wie kann eine kindgerechte Tagesstruktur durch Grundschule und Hort gemeinsam geplant, verantwortet und weiterentwickelt werden? 
Hintergrundinformationen
  • Der mit dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt ab dem 1. August 2026 stufenweise in Kraft, beginnend mit den Schülerinnen und Schülern der 1. Klasse. Ab 2029 soll allen Kindern der Klassen eins bis vier bundesweit eine ganztägige Betreuung zustehen.  

    In Sachsen-Anhalt besteht dieser Rechtsanspruch bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten und geht über den ab August geltenden bundesdeutschen Mindestanspruch hinaus. Das aktuelle System aus Grundschule mit 5,5 Stunden und Hort ermöglicht eine maximale Betreuung von bis zu 11,5 Stunden.

  • In Sachsen-Anhalt ist das Kita-/Hort-Modell, in dem der Hort traditionell neben der Schule die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verantwortet, ausgeprägt. Aufgrund des bereits erfüllten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder liegt der Schwerpunkt des Modellprojektes „Kooperation Schule und Hort – Entwicklungsraum für ganztägige Bildungsangebote“ auf der Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung. Diese kann durch eine intensivere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort verbessert werden.

  • Bereits in den Jahren 2024 und 2025 haben 30 Tandems in Sachsen-Anhalt im Landesmodellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ standortbezogen gemeinsame Entwicklungsvorhaben umgesetzt und dabei ihre Kooperation intensiviert. Dieses Wissen fließt direkt in das aktuelle Programm ein.

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Kooperation Schule - Jugendhilfe

DKJS Sachsen-Anhalt
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Marlen Sachs

Programmleitung „Kooperation Schule und Jugendhilfe”

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Kooperation Schule und Hort – Entwicklungsraum für ganztägige Bildungsangebote ist ein gemeinsames Modellprojekt des Ministeriums für Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). 

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