Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt im August 2026 in Kraft. In Sachsen-Anhalt besteht bereits seit zwanzig Jahren ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder durch das Kinderförderungsgesetz. Vor diesem Hintergrund bietet das Modellprojekt die besondere Chance, auf einer bereits gesicherten Grundlage die Qualität der pädagogischen Angebote systematisch weiterzuentwickeln und auszubauen. Wie dies gelingen kann, zeigt die Zusammenarbeit von Schulen und Horten in Sachsen-Anhalt.
Aktuelles aus dem Programm
Im Modellprojekt „Kooperation Schule und Hort – Entwicklungsraum für ganztägige Bildungsangebote” werden 15 Grundschulen in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit kooperierenden Horten über einen Zeitraum von zwei Schuljahren begleitet. Die Standorte entwickeln ihre Zusammenarbeit systematisch weiter und arbeiten an konkreten Themen der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung. Zu Beginn analysieren Schulen und Horte gemeinsam ihre Ausgangssituation und formulieren Entwicklungsziele. Anschließend erproben sie neue Formen der Zusammenarbeit und setzen konkrete Entwicklungsvorhaben gemeinsam um.
Die Standorte tauschen sich regelmäßig miteinander aus und lernen voneinander. Begleitet durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung reflektieren sie ihre Erfahrungen, passen ihre Ansätze bei Bedarf an und entwickeln gemeinsam Lösungen für eine gelingende Kooperation zwischen Schule und Hort.
Darüber hinaus werden die zuständigen Fachaufsichten und Fachberatungen sowie Trägervertretungen von Schulen und Horten systematisch in die Entwicklungsprozesse eingebunden. Zudem erhalten sie Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer ressortübergreifenden Zusammenarbeit.
Die Erkenntnisse aus den Modellstandorten werden im Projektverlauf aufbereitet und für weitere Grundschulen, Horte sowie Verantwortliche aus Kommune, Verwaltung und Fachpraxis zugänglich gemacht.
Prozesse wirksam begleiten
Für das Gelingen des Modellprojektes bringt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung folgende Angebote ein:
Fachliche Grundlage für die Entwicklungsprozesse von Grundschulen und Horten
Die fachliche Grundlage im Rahmen des Modellprojekts bilden vier Handlungsfelder. In diesen entwickeln und erproben die Modellstandorte auf Basis einer Ist-Stand-Analyse und gemeinsamer Zielsetzungen konkrete Praxisumsetzungen.
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- Wie können Grundschulen und Horte ihr Angebot so gestalten, dass sie allen Kindern entsprechend ihren Stärken, Bedürfnissen und Bedarfen gerecht werden? Wie stimmen sie sich zu den Angeboten ab und wie verzahnen sie diese?
- Wie tauschen sich die pädagogischen Lehr- und Fachkräfte zur individuellen Entwicklung der Kinder aus?
- Wie werden Kinder an den Bildungsübergängen begleitet und unterstützt?
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- Wie gestalten Schule und Hort ihre Zusammenarbeit? Welche Schnittmengen und gemeinsamen Ziele existieren und wie werden diese bearbeitet? Welche Verantwortlichkeiten sind wie verteilt?
- Welche verbindlichen Kommunikations- und Kooperationsstrukturen können Grundschulen und Horte etablieren und leben?
- Welche Partnerinnen und Partnern aus dem Sozialraum braucht es zusätzlich, um eine kindgerechte Bildung, Betreuung und Erziehung weiterzuentwickeln?
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- Wie können die Räumlichkeiten gestaltet werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern über den ganzen Tag hinweg gerecht zu werden? Wie unterstützen sie das Lernen, die kreative Entfaltung und das Wohlfühlen?
- Gibt es hinreichend Ruhezonen oder Rückzugsorte? Lädt die Gestaltung des Außengeländes zu aktiver Erholung und Bewegung ein?
- Wie ist die gemeinsame Nutzung von Ausstattung, Räumlichkeiten und Außengelände geregelt und welche Vereinbarungen gibt es hierfür?
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- Wie kann der gesamte Tagesablauf der Kinder als ein ganzheitlicher, verlässlicher und kindgerecht strukturierter Bildungs‑, Lern‑ und Lebensraum gestaltet werden?
- Wie greifen Unterricht, außerunterrichtliche Angebote und frei gestaltete Zeiten ineinander? Wie werden hierbei Bewegungs- und Entspannungsphasen sowie Mahlzeiten berücksichtigt?
- Wie kann eine kindgerechte Tagesstruktur durch Grundschule und Hort gemeinsam geplant, verantwortet und weiterentwickelt werden?
Hintergrundinformationen
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In Sachsen-Anhalt ist das Kita-/Hort-Modell, in dem der Hort traditionell neben der Schule die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verantwortet, ausgeprägt. Aufgrund des bereits erfüllten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder liegt der Schwerpunkt des Modellprojektes „Kooperation Schule und Hort – Entwicklungsraum für ganztägige Bildungsangebote“ auf der Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung. Diese kann durch eine intensivere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort verbessert werden.
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Bereits in den Jahren 2024 und 2025 haben 30 Tandems in Sachsen-Anhalt im Landesmodellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ standortbezogen gemeinsame Entwicklungsvorhaben umgesetzt und dabei ihre Kooperation intensiviert. Dieses Wissen fließt direkt in das aktuelle Programm ein.
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Kooperation Schule - Jugendhilfe
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Marlen Sachs
Programmleitung „Kooperation Schule und Jugendhilfe”
DKJS Sachsen-Anhalt
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Kooperation Schule und Hort – Entwicklungsraum für ganztägige Bildungsangebote ist ein gemeinsames Modellprojekt des Ministeriums für Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).





