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DKJS-Analyse zum IQB-
Bildungstrend zeigt:
Bundesland-Durchschnitte verschleiern die Realität vor Ort

12.11.2025

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Eine neue Auswertung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) zeigt: Der IQB-Bildungstrend 2024 offenbart nicht nur Kompetenzrückgänge, sondern auch ein grundlegendes Problem der Bildungssteuerung in Deutschland. Bundesland-Durchschnitte verschleiern die Realität vor Ort – und das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erreicht jene Kinder am wenigsten, die es am dringendsten brauchen.

 

In Deutschland verfehlt fast jedes dritte Kind in der 9. Klasse die Mindeststandards in Mathematik. Das zeigt der aktuelle IQB-Bildungstrend 2024, der alle zwei Jahre im Auftrag der Kultusministerkonferenz u.a. die Kompetenzen von Neuntklässler:innen in Mathematik und Naturwissenschaften untersucht. Dass Bildungserfolg weiterhin stark von der sozialen Herkunft abhängt, ist dabei keine neue Erkenntnis. Die DKJS-Expert:innen Daniel März und Anna Margarete Davis haben sich die Zahlen noch einmal genauer angeschaut – auch aus kommunaler Perspektive. Sie haben erstmals die IQB-Ergebnisse mit aktuellen Kinderarmutszahlen (SGB II-Quote minderjähriger Kinder von Mai 2025) und der Inanspruchnahme des BuT im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe auf Bundeslandebene verknüpft.

Dabei wird deutlich: Das eigentliche Problem liegt tiefer – in der Art und Weise, wie wir Bildungsbenachteiligung erfassen und bekämpfen.

 

Kinderarmut und Bildungserfolg: Ein klarer Zusammenhang

 

Die Auswertung bestätigt zunächst das bekannte Muster: Höhere Kinderarmutsquoten gehen tendenziell mit schlechteren Bildungsergebnissen einher. Bremen mit der höchsten Kinderarmutsquote (26 Prozent) verzeichnet auch den höchsten Anteil an Schüler:innen unterhalb der Mindeststandards (48,7 Prozent in Mathematik). Sachsen und Bayern mit niedrigen Armutsquoten schneiden deutlich besser ab.

Was ist das BuT?


„Leistungen für Bildung und Teilhabe”, auch Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) genannt, wurden 2011 eingeführt, um Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen z.B. Lernförderung, Schulessen, Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten oder die Mitgliedschaft in Sport- oder Kulturvereinen zu ermöglichen. Die Leistungen werden auf Antrag nach § 29 SGB II bzw. § 34a SGB XII überwiegend als Sach- und Dienstleistungen erbracht.

Das BuT-Paradox: Verwaltungslogik statt Bedarfslogik

 

Besonders alarmierend sind die Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket, das Kindern aus einkommensschwachen Familien u. a. die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen soll. Die Inanspruchnahme schwankt zwischen den Bundesländern um das Siebenfache – von 8,8 Prozent in Hamburg bis 61,8 Prozent in Schleswig-Holstein.

Das Paradoxe: Bremen hat mit 26 Prozent die höchste Kinderarmut, aber nur 14,2 Prozent BuT-Inanspruchnahme. Schleswig-Holstein erreicht mit moderater Armut (12,4 Prozent) die höchste BuT-Quote (62 Prozent). Der Zusammenhang zwischen BuT-Inanspruchnahme und Bildungsergebnissen ist schwach. BuT folgt demnach einer Verwaltungslogik („Wie werden Anträge gestellt?“) statt einer Bedarfslogik („Wo ist der Bedarf am größten?“).

Schleswig-Holsteins Zahlen zeigen: Mit Globalantragsmodellen – Sammelanträgen über Schulen und Kitas ohne individuelle Antragsbürokratie – lässt sich die Reichweite systematisch erhöhen. BuT-Erfolg ist also keine Glückssache, sondern gestaltbar.

 

Die Evidenzlücke: Blindflug in hochbelasteten Quartieren

 

Das eigentlich Beunruhigende: Kommunen verfügen vielerorts über hochdetaillierte Sozialraum-Monitorings zu Armut, Bildung und Migration. Aber BuT-Inanspruchnahme fehlt fast überall als kleinräumiger Indikator. Administrative Fragmentierung zwischen Jobcentern, Sozialämtern und Bildungsmonitoring und fehlende Datenbrücken sorgen dafür, dass niemand weiß, welche Quartiere besonders schlecht erreicht werden.

Die Hypothese unserer Expert:innen lautet: In hochbelasteten Sozialräumen versagt BuT dort, wo es am nötigsten wäre – wegen Stigmatisierung, Sprachbarrieren, administrativer Hürden und fehlender Infrastruktur. Prüfbar ist diese Hypothese nicht, weil die Daten fehlen.

 

Was jetzt zu tun ist

 

Aus der Analyse leitet die DKJS konkrete Handlungsempfehlungen ab – für Bund und Kommunen.

 

Auf Bundesebene:

Gesetzliche Verpflichtung zur kleinräumigen BuT-Datenerfassung im SGB II: Nur wenn BuT-Inanspruchnahme systematisch auf Quartiers- und Schulebene erfasst wird, können „kalte Flecken“ identifiziert und Steuerungswissen generiert werden.

Bundesweite Einführung des Schleswig-Holstein-Modells (Globalantragsverfahren): Schulen und Kitas sollten flächendeckend Sammelanträge für alle berechtigten Kinder stellen können – ohne individuelle Antragsbürokratie für Familien. Das reduziert Stigmatisierung und erhöht die Reichweite systematisch.

Zweckgebundene Bundesmittel für kommunales Quartiersmonitoring im Bildungsbereich: Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung, um kleinräumige Bildungssteuerung aufzubauen und BuT-Daten mit Sozialraum-Monitorings zu verknüpfen.

 

Auf kommunaler Ebene:

Pilotprojekte mit BuT-Monitoring: Kommunen sollten in drei bis fünf Quartieren mit hoher Kinderarmut systematisch BuT-Reichweite erfassen und Zugangshürden identifizieren. So entstehen Best Practices für datenbasierte Quartiersarbeit.

Startchancen-Schulen als BuT-Ankerpunkte: Die 4.000 Schulen des Startchancen-Programms sollten zu niedrigschwelligen BuT-Zugangsstellen werden – durch Sammelanträge, BuT-Lotsen und die Verknüpfung von Chancenbudgets mit Teilhabeangeboten im Quartier.

Quartiersbezogene Bildungslandschaften: In Startchancen-Gebieten sollten Kommunen Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen und Vereine zu lokalen Bildungs-Ökosystemen vernetzen. So wird Teilhabe infrastrukturell verankert statt individuell beantragt.

BuT allein kann strukturelle Benachteiligung nicht kompensieren. Es braucht quartierbezogene Ansätze mit offenen Ganztagsangeboten, Stadtteilzentren und niedrigschwelligen Bildungsangeboten als sozialräumliche Ankerpunkte.

 

Über die Analyse

Die Analyse wurde von Dr. Daniel März vom der Fachstelle Bildung | Entwicklung | Raum | Integration | Demokratie (kurz: FaBERID) der DKJS erstellt. Sie verknüpft Daten des IQB-Bildungstrends 2024, Kinderarmutszahlen (SGB II-Quote von minderjährigen Kindern) der Bundesagentur für Arbeit (Dezember 2023) und BuT-Inanspruchnahme im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe (2024) auf Bundeslandebene.

 

Über die FaBERID

Mit der Fachstelle Bildung | Entwicklung | Raum | Integration | Demokratie stärkt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Kommunen durch Wissenstransfer und Beratung von Mitarbeitenden der regionalen Beratungsagenturen sowie der Kommunalverwaltung. Die Fachstelle wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und ist Teil des Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement.

https://www.faberid.de/

 

Ihre Ansprechperson

Dr. Daniel März

FaBERID

DKJS Hamburg mit Bremen und Niedersachsen
Winterhuder Weg 86
22085 Hamburg


daniel.maerz@dkjs.de