
Schirmherrschaft
Bettina Wulff
Stiftungsrat
Prof. Jutta Allmendinger
Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB)
Dieter Berg
Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch Stiftung
Dr. Lothar Dittmer
Mitglied des Vorstandes der Körber Stiftung
Werner Gegenbauer
Aufsichtsratsvorsitzender der Unternehmensgruppe Gegenbauer
Dr. Pia Gerber
Geschäftsführerin der Freudenberg Stiftung
Dr. Reiner Haseloff
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Christian Jacobs
Präsident des Stiftungsrates der Jacobs Stiftung
Dr. Josef Joffe
Herausgeber der Wochenzeitung DIE ZEIT
Roland Koch
Vorsitzender des Stiftungsrates
Ministerpräsident a. D. des Landes Hessen
Dr. Florian Langenscheidt
Unternehmer und Publizist
Christine Lieberknecht
Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen
David McAllister
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Matthias Platzeck
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Erwin Sellering
Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Prof. Dr. Rita Süssmuth
Bundestagspräsidentin a.D.
Stanislaw Tillich
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen
Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister des Landes Berlin
Stiftungsrat
Die Gesellschafter der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinnützige GmbH bilden zusammen mit weiteren – gewählten – Mitgliedern den Stiftungsrat der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Der Stiftungsrat und die Versammlung der Gesellschafter tagen gemeinsam einmal im Jahr. Die Gesellschafterversammlung hat ihre Aufgaben, soweit dies gesetzlich zulässig ist, an den Stiftungsrat übertragen. Bei der Gesellschafterversammlung verbleiben die Wahl bzw. Abberufung der Mitglieder des Stiftungsrates, die jährliche Entlastung der Mitglieder des Stiftungsrates sowie die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung.
Der Stiftungsrat hat vor allem die Aufgabe, die Grundzüge der inhaltlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Ziele der Geschäftsführung festzulegen. Die Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Vergütung.
Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Arbeitsausschuss. Dem Arbeitsausschuss obliegt, die Umsetzung des beschlossenen Jahresplans einschließlich der Finanzen zu kontrollieren sowie das rechtmäßige Handeln der Geschäftsführung zu überprüfen.


