Stiftungsrat

Schirmherrschaft

Bettina Wulff

Stiftungsrat

Prof. Jutta Allmendinger

Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB)

Dieter Berg
Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch Stiftung

Dr. Lothar Dittmer

Mitglied des Vorstandes der Körber Stiftung


Werner Gegenbauer

Aufsichtsratsvorsitzender der Unternehmensgruppe Gegenbauer


Dr. Pia Gerber
Geschäftsführerin der Freudenberg Stiftung


Dr. Reiner Haseloff
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt


Dr. Christian Jacobs
Präsident des Stiftungsrates der Jacobs Stiftung

Dr. Josef Joffe
Herausgeber der Wochenzeitung DIE ZEIT

Roland Koch
Vorsitzender des Stiftungsrates
Ministerpräsident a. D. des Landes Hessen


Dr. Florian Langenscheidt
Unternehmer und Publizist

 

Christine Lieberknecht
Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen


David McAllister
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen

Matthias Platzeck
Ministerpräsident des Landes Brandenburg

Erwin Sellering
Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern


Prof. Dr. Rita Süssmuth
Bundestagspräsidentin a.D.

Stanislaw Tillich
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen

Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister des Landes Berlin


 

Stiftungsrat

Die Gesellschafter der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinnützige GmbH bilden zusammen mit weiteren – gewählten – Mitgliedern den Stiftungsrat der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Der Stiftungsrat und die Versammlung der Gesellschafter tagen gemeinsam einmal im Jahr. Die Gesellschafterversammlung hat ihre Aufgaben, soweit dies gesetzlich zulässig ist, an den Stiftungsrat übertragen. Bei der Gesellschafterversammlung verbleiben die Wahl bzw. Abberufung der Mitglieder des Stiftungsrates, die jährliche Entlastung der Mitglieder des Stiftungsrates sowie die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung.
Der Stiftungsrat hat vor allem die Aufgabe, die Grundzüge der inhaltlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Ziele der Geschäftsführung festzulegen. Die Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Vergütung.
Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Arbeitsausschuss. Dem Arbeitsausschuss obliegt, die Umsetzung des beschlossenen Jahresplans einschließlich der Finanzen zu kontrollieren sowie das rechtmäßige Handeln der Geschäftsführung zu überprüfen.